Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Neuaufstellung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan
Der Marktgemeinderat des Marktes Lupburg in seiner Sitzung vom 01.08.2020 die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan beschlossen.
Der Geltungsbereich umfasst das gesamte Gemeindegebiet mit allen Grundstücken.
Ziel der Planung ist es, die bauliche und sonstige Bodennutzung im Marktgemeindegebiet nach den voraussehbaren Bedürfnissen des Marktes in den Grundzügen darzustellen.
Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung vom 02.12.2021 den Vorentwurf der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans gebilligt und für die frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB bestimmt.
Der Vorentwurf mit Begründung liegt in der Zeit vom
18.07.2022 bis einschließlich 02.09.2022
im Rathaus des Marktes Lupburg, Burgstraße 14, 92331 Lupburg während der Öffnungszeiten (Montag, Dienstag und Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und zusätzlich Donnerstag von 14 bis 18 Uhr) oder nach Terminvereinbarung zur allgemeinen Einsicht aus.
Die Öffentlichkeit erhält hierdurch die Möglichkeit, sich frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Marktgemeindegebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichten zu lassen. Ferner hat die Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Wünsche und Vorstellungen zu dem Vorentwurf können hierbei schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Ergänzend findet am 28.07.2022 um 19 Uhr im Burgsaal, Burgstraße 14, 92331 Lupburg eine Informationsveranstaltung statt, bei der die Grundzüge der Planung vorgestellt und erläutert werden.
Den Vorentwurf mit Begründung und Umweltbericht finden Sie hier.