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Informationen aus dem Einwohnermeldeamt

 
 
 
 
 

Beantragung von Führungszeugnissen und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister

Es besteht die Möglichkeit, Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister unmittelbar beim Bundesamt für Justiz (BfJ) über ein Online-Portal zu beantragen.

Link zum Online-Portal

Informationen zu Personalausweisen und Pässen

Für die Beantragung eines neuen Personalausweises/Reisepasses benötigen Sie ein aktuelles  biometrietaugliches Lichtbild in Farbe. Ferner ist es erforderlich, den Antrag persönlich in der Verwaltung zu unterschreiben. Die Anträge werden zur Ausstellung der Dokumente an die Bundesdruckerei in Berlin übersandt. Es ist hierbei mit Wartezeiten von 3 - 4 Wochen zu rechnen.

Wenn Sie einen Personalausweis beantragen, erhalten Sie die neue Ausweiskarte im Scheckkartenformat. Neu ist, dass die aufgedruckten Daten im neuen Personalausweis auch digital abgelegt sind. Zusätzlich werden das Foto und die Fingerabdrücke digital gespeichert. Neu sind auch die Online-Ausweisfunktion und die Unterschriftsfunktion. Mit der Online-Ausweisfunktion haben Sie erstmals die Möglichkeit, sich auch im Internet und an Automaten auszuweisen. Dadurch können Sie einfacher mit Online-Shops, Banken, Versicherungen, Behörden, sozialen Netzwerken und Unternehmen kommunizieren.

Beachten Sie bitte, dass weder Personalausweise noch Reisepässe verlängert werden können. Es ist also immer ein neues Dokument zu beantragen. Vergewissern Sie sich  daher bei bevorstehenden Auslandsreisen, ob Ihre Personaldokumente noch gültig sind und beantragen Sie gegebenenfalls rechtzeitig die benötigten Dokumente.

Seit dem 01. November 2005 gibt es neue Regeln für die Beantragung von Reisepässen. Diese enthalten nun sog. biometrische Merkmale.  Auf dem Chip, welcher auf dem Reisepass angebracht wird, wird das Passbild  und der digitale Fingerabdruck des Inhabers gespeichert. Damit das Passbild digital gespeichert werden kann, ist es notwendig, dass dieses Bild gewissen Regeln entspricht. Die örtlichen Fotogeschäfte sind über die Neuerungen informiert. Es kann davon ausgegangen werden, dass die bisherigen Passbilder den neuen Bestimmungen nicht mehr entsprechen.

Sollten Sie dringend ein neues Dokument benötigen, ist auch die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses/Personalausweises möglich. Diese werden durch den Markt Lupburg selbst ausgestellt. Hierfür wird ein Lichtbild benötigt. Die Gültigkeitsdauer beträgt 3 Monate beim vorläufigen Personalausweis sowie ein Jahr beim vorläufigen Reisepass. Wir bitten Sie jedoch, nur in Ausnahmefällen von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.

Die Gebühren für die jeweiligen Dokumente sind in der Gebührentabelle zu finden.

Informationen zum neuen Personalausweis (Stand 2021) finden Sie  hier. 

Informationen zum Kinderreisepass

Ab dem 01.11.2005 ist jeder Kinderreisepass mit einem Lichtbild unabhängig vom Alter des Kindes auszustellen. Für das Lichtbild gelten ab diesem Zeitpunkt die neuen Lichtbildanforderungen.

Seit dem 1. Januar 2021 beantragte Kinderreisepässe werden mit einer max. Gültigkeitsdauer von einem Jahr ausgestellt.

Vor Antritt einer Reise haben sich die Eltern zu vergewissern, ob der Staat, in den die Familie einreisen möchte, die Kinderreisepässe akzeptiert.

Die Gebühren für den Kinderausweis finden Sie in der Gebührentabelle.

 

Gebührentabelle

 

Personalausweis (bis zum 24. Lebensjahr)

Personalausweis (ab dem 24. Lebensjahr)

22,80 EUR

37,00 EUR

Reisepass (bis zum 24. Lebensjahr)

37,50 EUR

Reisepass (ab dem 24. Lebensjahr)

60,- EUR

Kinderreisepass

13,- EUR

vorläufiger Personalausweis

10,- EUR

vorläufiger Reisepass

26,- EUR

Führungszeugnis

13,- EUR

Bestätigung Führerscheinantrag

5,- EUR

zusätzliche Meldebscheinigung

5,- EUR

Aufenthaltsbescheinigung

5,- EUR

 eID-Karte 37,00 EUR

 

 

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