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Beantragung von Führungszeugnissen und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister
Es besteht die Möglichkeit, Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister auch unmittelbar beim Bundesamt für Justiz (BfJ) über ein Online-Portal zu beantragen.
Informationen zu Personalausweisen und Pässen
Jeder Bundesbürger muss ab Vollendung des 16. Lebensjahres einen amtlichen Identitätsnachweis besitzen. In Deutschland erfüllen der Personalausweis sowie der Reisepass diese Funktion. Bei einem Grenzübertritt muss jede Person - unabhängig von ihrem Alter - ebenfalls einen Identitätsnachweis mit sich führen.
Insofern Lichtbilder für Ausweisdokumente von Fotografen erzeugt werden, müssen die Fotodienstleister registriert sein und sich bei jedem Hochladen eines Lichtbilds in die Cloud mit dem Online-Ausweis identifizieren.
Personalausweis
Der Personalausweis hat zahlreiche Sicherheitsmerkmale, die auf international anerkannten Standards basieren und eine besonders hohe Fälschungssicherheit gewährleisten.
1. Der Online-Ausweis
Mit dem Online-Ausweis weisen Sie sich im Internet oder an Automaten bzw. Bürgerterminals einfach und sicher aus. Sie erledigen Ihre Behördengänge oder geschäftliche Angelegenheiten einfach elektronisch. Das spart Zeit, Kosten und Wege.
Reisepass
Mit dem deutschen Reisepass können Sie ohne Visum in über 170 Staaten reisen. Über die konkreten Einreisebestimmungen Ihres Reiselandes und die erforderlichen Ausweisdokumente informieren Sie sich bitte rechtzeitig vor Antritt der Reise. Auskunft dazu geben Ihnen unter anderem die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes.
Beachten Sie bitte, dass weder Personalausweise noch Reisepässe verlängert werden können. Es ist also immer ein neues Dokument zu beantragen. Vergewissern Sie sich daher bei bevorstehenden Auslandsreisen, ob Ihre Personaldokumente noch gültig sind und beantragen Sie gegebenenfalls rechtzeitig die benötigten Dokumente.
Sollten Sie dringend ein neues Dokument benötigen, ist auch die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses/Personalausweises möglich. Diese werden durch den Markt Lupburg selbst ausgestellt. Die Gültigkeitsdauer beträgt 3 Monate beim vorläufigen Personalausweis sowie ein Jahr beim vorläufigen Reisepass. Wir bitten Sie jedoch, nur in Ausnahmefällen von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.
Die Gebühren für die jeweiligen Dokumente sind in der Gebührentabelle zu finden:
Gebührentabelle
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Personalausweis (bis zum 24. Lebensjahr)
Personalausweis (ab dem 24. Lebensjahr)
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22,80 EUR
37,00 EUR
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Reisepass (bis zum 24. Lebensjahr)
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37,50 EUR
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Reisepass (ab dem 24. Lebensjahr)
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70,- EUR
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eID-Karte
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37,00 EUR
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vorläufiger Personalausweis
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10,- EUR
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vorläufiger Reisepass
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26,- EUR
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Führungszeugnis
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13,- EUR
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Bestätigung Führerscheinantrag
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5,- EUR
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zusätzliche Meldebscheinigung
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5,- EUR
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Aufenthaltsbescheinigung
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5,- EUR
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