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Informationen aus dem Einwohnermeldeamt

 
 
 
 
 
 

Beantragung von Führungszeugnissen und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister

Es besteht die Möglichkeit, Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister auch unmittelbar beim Bundesamt für Justiz (BfJ) über ein Online-Portal zu beantragen.

Informationen zu Personalausweisen und Pässen

Jeder Bundesbürger muss ab Vollendung des 16. Lebensjahres einen amtlichen Identitätsnachweis besitzen. In Deutschland erfüllen der Personalausweis sowie der Reisepass diese Funktion. Bei einem Grenzübertritt muss jede Person - unabhängig von ihrem Alter - ebenfalls einen Identitätsnachweis mit sich führen.

Insofern Lichtbilder für Ausweisdokumente von Fotografen erzeugt werden, müssen die Fotodienstleister registriert sein und sich bei jedem Hochladen eines Lichtbilds in die Cloud mit dem Online-Ausweis identifizieren.

Personalausweis

Der Personalausweis hat zahlreiche Sicherheitsmerkmale, die auf international anerkannten Standards basieren und eine besonders hohe Fälschungssicherheit gewährleisten.

1. Der Online-Ausweis

Mit dem Online-Ausweis weisen Sie sich im Internet oder an Automaten bzw. Bürgerterminals einfach und sicher aus. Sie erledigen Ihre Behördengänge oder geschäftliche Angelegenheiten einfach elektronisch. Das spart Zeit, Kosten und Wege.

Reisepass

Mit dem deutschen Reisepass können Sie ohne Visum in über 170 Staaten reisen. Über die konkreten Einreisebestimmungen Ihres Reiselandes und die erforderlichen Ausweisdokumente informieren Sie sich bitte rechtzeitig vor Antritt der Reise. Auskunft dazu geben Ihnen unter anderem die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes.

Beachten Sie bitte, dass weder Personalausweise noch Reisepässe verlängert werden können. Es ist also immer ein neues Dokument zu beantragen. Vergewissern Sie sich daher bei bevorstehenden Auslandsreisen, ob Ihre Personaldokumente noch gültig sind und beantragen Sie gegebenenfalls rechtzeitig die benötigten Dokumente.

Sollten Sie dringend ein neues Dokument benötigen, ist auch die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses/Personalausweises möglich. Diese werden durch den Markt Lupburg selbst ausgestellt.  Die Gültigkeitsdauer beträgt 3 Monate beim vorläufigen Personalausweis sowie ein Jahr beim vorläufigen Reisepass. Wir bitten Sie jedoch, nur in Ausnahmefällen von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.

Die Gebühren für die jeweiligen Dokumente sind in der Gebührentabelle zu finden:

Gebührentabelle

Personalausweis (bis zum 24. Lebensjahr)

Personalausweis (ab dem 24. Lebensjahr)

22,80 EUR

37,00 EUR

Reisepass (bis zum 24. Lebensjahr)

37,50 EUR

Reisepass (ab dem 24. Lebensjahr)

70,- EUR

eID-Karte

37,00 EUR

vorläufiger Personalausweis

10,- EUR

vorläufiger Reisepass

26,- EUR

Führungszeugnis

13,- EUR

Bestätigung Führerscheinantrag

5,- EUR

zusätzliche Meldebscheinigung

5,- EUR

Aufenthaltsbescheinigung

5,- EUR

   
 

 

 

Schwerbehindertenanträge online
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